Mehrwertsteuererhöhung ab 1.Januar 2021 (Lizenz mit Fibu-Schnittstelle und/oder Finanz-Manager)


Einleitung

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Schritte, die in BUSINESS zur Umsetzung der Mehrwertsteuererhöhung notwendig sind, wenn Sie eine Lizenz mit Fibu-Schnittstelle und/oder Finanz-Manager haben.

Haben Sie keines der beiden Module lizenziert, wechseln Sie bitte zur Wiki-Seite Mehrwertsteuererhöhung ab 1.Januar 2021 (Lizenz ohne Fibu-Schnittstelle und Finanz-Manager).

Reservieren Sie sich gleich einen Termin, wenn Sie bei der Anpassung der Fibu-Schnittstelle Unterstützung benötigen.




1. Sachkonten anlegen

Prüfen Sie in der Finanzverwaltung, dass sowohl für die Steuersätze 16% und 5% als auch für die Steuersätze 19% und 7% die erforderlichen Sachkonten hinterlegt sind.

Stimmen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater ab, welche Kontonummern für die Konten verwendet werden.

Führen Sie Ihre Finanzbuchhaltung selbst, finden Sie in den folgenden Dokumenten Musterkonfigurationen für den DATEV - SKR 03 und SKR 04:


Für jeden Steuersatz werden Sachkonten für folgende Zuweisungen benötigt:


Ertragskonten Hinweis
Erlöse (allgemein) * können das gleiche oder unterschiedliche Konten verwenden
Erlöse (AR) *
Erlöse (MwSt. nicht fällig) nur notwendig, wenn Sie Abschlagsrechnungen mit nicht-fälliger MwSt. stellen möchten
Rabatt nur notwendig, wenn Sie nicht mit der Funktion wie Position arbeiten möchten
Skonto *
Mehrwertsteuer *
USt. nicht fällig nur notwendig, wenn Sie Abschlagsrechnungen mit nicht-fälliger MwSt. stellen möchten
* Pflichtangabe
AufwandskontenHinweis
Warenkosten allgemein*
Vorsteuer *
Skontofür erhaltenes Skonto bei zügigem Bezahlen von Lieferantenrechnungen
* Pflichtangabe

Beim Anlegen von Sachkonten weisen Sie den Konten folgende Kontenarten zu:

  • Konten für Erlöse und gewährtes Skonto = Kontenart Erlöskonto
  • Konten für Mehrwertsteuer und Vorsteuer = Kontenart Bilanzkonto
  • Konto für Warenkosten = Kontenart Aufwandskonto

Möchten Sie Ihre Erlöse auf mehrere Erlöskonten aufteilen, so erfassen Sie diese Sachkonten ebenfalls in Absprache mit Ihrem Steuerberater. Diese stehen anschließend, wie gewohnt, für die Zuweisung zu einzelnen Positionen oder LV zur Verfügung.

Eine detaillierte Beschreibung zum Anlegen von Sachkonten finden Sie auf der Wiki-Seite Sachkonten.


2. Steuersatz anlegen

Prüfen Sie, dass in der Finanzverwaltung sowohl die Steuersätze 16% und 5% als auch die Steuersätze 19% und 7% vorhanden sind. Prüfen Sie zudem bei jedem Steuersatz jeweils die Zuweisung der Erlös-, Aufwands- und Steuerkonten.

In der Übergangsphase vor dem 1.Januar 2021 benötigen Sie die noch gültigen Steuersätze für die Abrechnung aktueller Leistungen und die zukünftigen Steuersätze für die Angebotserstellung für Leistungen, die Sie erst nach dem Stichtag ausführen werden.

Sind nicht alle Steuersätze vorhanden, legen Sie die fehlenden Steuersätze an. Eine detaillierte Beschreibung zum Anlegen von Steuersätzen finden Sie auf der Wiki-Seite Steuersätze.


3. Steuersatz am LV bzw. an den Positionen ändern

Für die Ausgabe von Angeboten und Auftragsbestätigungen für Leistungen, die Sie erst nach dem 1.Januar 2021 erbringen werden, sollten Sie bereits jetzt die neuen Steuersätze verwenden.

Anpassung einzelner LV

Bei Leistungsverzeichnissen mit den MwSt.-Verfahren ein Steuersatz exkl. / inkl. :

  • Stellen Sie in der Projektverwaltung bei den Leistungsverzeichnissen auf der Registerkarte Leistungsverzeichnis / Angebot / Auftrag den neuen Steuersatz ein. Mit Speichern der Änderung wird der neue Steuersatz an alle Positionen dieses LV weitergegeben und das LV steht bereit für die Ausdrucke.

Bei Leistungsverzeichnissen mit den MwSt.-Verfahren mehrere Steuersätze exkl. / inkl. :

  • Stellen Sie den neuen Steuersatz innerhalb der Positionsbearbeitung an den einzelnen Positionen ein. Am LV auf der Registerkarte Leistungsverzeichnis / Angebot / Auftrag legen Sie fest, welcher Steuersatz beim Anlegen neuer Positionen für das LV voreingestellt ist.

Haben Sie an den Positionen des LV auf der Registerkarte Zuordnung verschiedene Erlöskonten zugewiesen, wird diese Zuweisung mit dem Steuerwechsel am LV bzw. an den Positionen entfernt, da die vorhandenen Erlöskonten nicht zum neuen Steuersatz passen. Weisen Sie den Positionen die entsprechenden Erlöskonten des neuen Steuersatzes zu.

In der Mehrfachbearbeitung in der Komfortsuche der Projektverwaltung steht eine Komfortfunktion zum Umstellen der Erlöskonten an den Positionen zur Verfügung.

Bei LV, zu denen Sie noch vor dem 1.Januar 2021 Rechnungen stellen werden, lassen Sie den MwSt.-Satz am LV bzw. an den Positionen unverändert und ändern ihn erst am bzw. nach dem 1.Januar 2021.

Mehrfachbearbeitung

Die Mehrfachbearbeitung der LV-Finanzdaten innerhalb der LV-Suche ermöglicht Ihnen das gleichzeitige Umstellen mehrerer LV auf die neuen Steuersätze und Erlöskonten. Die Zuordnung der neuen MwSt.-Sätze und Erlöskonten wird in die LV sowie deren Positionen und LV-Zu-/Abschläge übernommen und steht direkt für den Ausdruck von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. zur Verfügung.

Diese Weiterentwicklung für DATAflor BUSINESS 2020 steht allen Wartungskunden im Rahmen des Patches vom 29. Juni 2020 bereit.
Möchten Sie die Programmfunktion nutzen, verwenden aber noch eine ältere BUSINESS-Version? Planen Sie schnell ein Upgrade ein.

Eine detaillierte Beschreibung der Programmfunktion finden Sie auf der Wiki-Seite Mehrfachbearbeitung der LV-Finanzdaten.


4. Vorgabesteuersatz der Auftraggeber anpassen

Beim Anlegen eines neuen LV in der Projektverwaltung wird für das LV automatisch der MwSt.-Satz voreingestellt, der in den Adressen beim Auftraggeber im Feld Vorgabesteuersatz festgelegt ist. Ist dort der Eintrag <ohne Zuordnung> hinterlegt, wird bei der Neuanlage von LV der MwSt.-Satz vorbelegt, der im Programmparameter 60.10.160 definiert ist.

Anpassung einzelner Auftraggeber

Möchten Sie, dass bei allen neu erstellten LV eines Auftraggebers der neue Steuersatz voreingestellt ist, passen Sie in der Adresse des jeweiligen Auftraggebers auf der Registerkarte Details > Adresse den Vorgabesteuersatz entsprechend an.

Hinterlegen Sie nur bei den Auftraggebern einen Vorgabesteuersatz, bei denen Sie nicht den MwSt.-Satz verwenden, der im Programmparameter 60.10.160 eingestellt ist. Bei allen anderen wählen Sie den Eintrag <ohne Zuordnung>.

Mehrfachbearbeitung

Haben Sie eine Lizenz mit dem Modul Kundenkompass ermöglicht Ihnen die Mehrfachbearbeitung der Adressdaten innerhalb der Adressen-Suche das Umstellen des Vorgabesteuersatzes an mehreren Adressen gleichzeitig.

Die Funktion der Mehrfachbearbeitung der Adressdaten berücksichtigt die im Suchergebnis selektierten Adressen:

  • Führen Sie zunächst die Adressen-Suche mit den gewünschten Suchkriterien aus. Sollen nicht alle im Suchergebnis angezeigten LV bearbeitet werden, selektieren Sie mit Strg bzw. Shift die gewünschten Adressen.
  • Mit Hilfe der Suchkategorie Adresseigenschaft können Sie die Auswahl der Adressen beispielsweise nach Auftraggeber einschränken.
  • In der Spaltenauswahl steht zudem die neue Spalte Vorgabesteuersatz bereit. Filtern oder Gruppieren Sie die Datensätze in der Tabelle nach dem zu ändernden Steuersatz und führen die Mehrfachbearbeitung aus.
  • Wiederholen Sie den Prozess ggf. für den zweiten neuen Steuersatz.
  • Ist keine Adresse selektiert, werden für die Mehrfachbearbeitung alle Adressen des Suchergebnisses berücksichtigt.

Diese Weiterentwicklung für DATAflor BUSINESS 2020 steht allen Wartungskunden im Rahmen des Patches vom 29. Juni 2020 bereit.
Möchten Sie die Programmfunktion nutzen, verwenden aber noch eine ältere BUSINESS-Version? Planen Sie schnell ein Upgrade ein.

Eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise finden Sie auf der Wiki-Seite Adressdaten zuweisen.

Haben Sie eine Lizenz ohne das Modul Kundenkompass steht Ihnen zur Änderung des Vorgabesteuersatzes an Adressen mit der Eigenschaft Auftraggeber in den Firmendaten die Funktion Mehrwertsteuerpflege zur Verfügung.

Vorbelegung für neue Adressen

In der Vorbelegung der Adressen definieren Sie auf der Registerkarte Details > Adresse, welcher Eintrag beim Anlegen neuer Adressen im Feld Vorgabesteuersatz voreingestellt ist. Passen Sie die Vorbelegung ggf. an.


5. Steuersatz für neue LV vorbelegen

Beim Anlegen neuer LV ist der MwSt.-Satz voreingestellt, der im Programmparameter 60.10.160 hinterlegt ist, wenn zum Auftraggeber kein anderer Vorgabesteuersatz definiert ist.

Möchten Sie, dass der neue Steuersatz verwendet wird, passen Sie den Programmparameter 60.10.160 entsprechend an.


6. Erlöskonten an Standardleistungen anpassen

Im Programmbereich Leistungen können Sie zu Ihren Standardleistungen Erlöskontenzuordnungen hinterlegen, die bei Übernahme einer Leistung in ein LV als Position übernommen wird. Ist für das Erlöskonto, dass der Standardleistung zugeordnet ist, in der Finanzverwaltung ein Steuersatz definiert, wird das Erlöskonto der Standardleistung nur übernommen, wenn der Steuersatz des Erlöskontos zum Steuersatz des LV passt.

Anpassung einzelner Leistungen

Markieren Sie zunächst die Standardleistung im Leistungsbaum und öffnen Sie anschließend auf der rechten Bildschirmseite die Registerkarte Zuordnung. Im Auswahlfeld Erlöskonto können Sie jeder Leistung individuell ein Erlöskonto zuweisen.

Mehrfachbearbeitung

Die Funktion Mehrfachbearbeitung Finanzdaten für Standardleistungen ermöglicht Ihnen das schnelle Umstellen des Erlöskontos an mehreren Standardleistungen gleichzeitig.

Diese Weiterentwicklung für DATAflor BUSINESS 2020 steht allen Wartungskunden im Rahmen des Patches vom 8. Juli 2020 bereit.
Möchten Sie die Programmfunktion nutzen, verwenden aber noch eine ältere BUSINESS-Version? Planen Sie schnell ein Upgrade ein.

Eine detaillierte Beschreibung der Funktion finden Sie auf der Wiki-Seite Mehrfachbearbeitung Finanzdaten für Standardleistungen.


7. Steuerwechsel bei laufenden Bauvorhaben

Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Berechnung des Zahlbetrages bei laufenden Abschlagsrechnungsketten.
Schreiben Sie nach Möglichkeit eine Teilschlussrechnung. Beachten Sie hierbei die steuerlichen Regelungen für Teilentgelte.

Ausweisung der Steuerdifferenz auf TSR/SR
Auf Teilschluss- und Schlussrechnungen steuern Sie im Druckmenü über die Option Steuerwechsel im Detail ausweisen wie die Steuerdifferenz aus vorherigen Abschlagsrechnungen im Band Berechnung Wertzuwachs dargestellt wird:

in einer separaten Zeile ausweisenin die Ausweisung der MwSt. des Wertzuwachses einrechnen



zeitliche Abgrenzung
Zur klaren Abgrenzung und Vermeidung späterer Missverständnisse sollten bei Dezember-Rechnungen Belegdatum, Buchungsdatum und Leistungszeitraum im Dezember 2020 liegen, bei Januar-Rechnungen im Januar 2021.

Fibu-Übergabe der Steuerumbuchung in TSR/SR
Nach Einspielen der Patches vom 13.08.2020 erzeugt DATAflor BUSINESS 2020 mit dem Drucken der Schlussrechnung Stornobuchungen auf den Konten des höheren Steuersatzes und neue Buchungen auf den Konten des niedrigeren Steuersatzes. Die Buchungen erhalten das Belegdatum der Schlussrechnung.

Alle Informationen zur Fibu-Übergabe der Steuerumbuchung in TSR/SR finden Sie auf der Wiki-Seite Hinweise zur Fibu-Übergabe der Steuerumbuchung in TSR/SR.