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Sicherheit

Beschreibung

Die Sicherheit ist ein Anteil des Rechnungsbetrages, den der Auftraggeber für die Dauer von Gewährleistungsansprüchen gegebenüber dem Auftragnehmer einbehalten darf.

Üblicherweise wird auf Teilschluss- und Schlussrechnungen, aber auch auf Einzelrechnungen eine Sicherheit gewährt. Die Höhe kann prozentual oder als Festbetrag von der Bruttorechnungssumme ermittelt werden. Die Dauer der Gewährleistungszeit von Sicherheiten wird vertraglich vereinbart.

Sicherheiten sind nach Ablauf der Gewährleistungszeit sofort fällig. Bis zur vollständigen Tilgung werden Sicherheiten in der OP-Liste Debitor als offener Betrag geführt.


ähnliche Begriffe

Sicherheitseinbehalt, Sicherheitsleistung, Gewährleistungsbürgschaft


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