Mengennachweis
Zur Kontrolle der Leistungen für den Bauherrn müssen alle Mengen in einem lückenlosen und nachvollziehbaren Mengennachweis aufgeführt sein.
- Der Mengennachweis muss vollständig, nachprüfbar und erschöpfend angefertigt werden.
- Ohne einen Mengennachweis ist eine Rechnung (falls nicht ausdrücklich als Pauschal oder nachweislos vereinbart) nicht durch den Bauherrn prüfbar und damit nicht fällig.
- Aufgeführt sind die auszuführende Firma, das Projekt mit dem dazu gehörenden Leistungsverzeichnis und der Nachweis über sämtliche Mengen und Massen mit Mengenangaben aus jeder einzelnen Position.
- Bei Pauschalaufträgen entfällt der Massennachweis.
Kategorie: Abrechnung
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