Hinweise zur Fibu-Übergabe der Steuerumbuchung in TSR/SR

neue Buchungen für den Steuerwechsel

Gemäß Anwendungsschreiben des BMF findet die endgültige Besteuerung von Bauvorhaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung / Übergabe statt. Damit verbunden sind Umbuchungen von Steuer- und Erlösbuchungen von 19%- und 7%-Konten auf 16%- und 5%-Konten.

Nach Einspielen der Patches vom 13.08.2020 erzeugt DATAflor BUSINESS 2020 mit dem Drucken der Schlussrechnung Stornobuchungen auf den Konten des höheren Steuersatzes und neue Buchungen auf den Konten des niedrigeren Steuersatzes. Die Buchungen erhalten das Belegdatum der Schlussrechnung.

Beispiel:
Es werden nach Steuersatz getrennte Erlöskonten verwendet. Die Abschlagsrechnungen werden erst mit dem Geldeingang versteuert.
Für die nicht fällige Abschlagsrechnung wird das Sachkonto 1593 und zur Umbuchung durch Geldeingang das Sachkonto 1718 - erhaltene Anzahlung verwendet.
Die hinterlegten Erlöskonten werden zur Schlussrechnung automatisch auf die Erlöskonten mit 16% umgebucht, weil Schlussrechnungsdatum Juli 2020.
Abschlagsrechnungskette:

  • Am 01.06.2020 wurde die 1. AR mit 1.190€ zu 19% erstellt.
  • Am 05.06.2020 wurde der Geldeingang mit 1.166,20€ unter Abzug von 2% Skonto gebucht.
  • Am 09.06.2020 folgt die 2. AR mit weiteren 3.570€ zu 19% als Wertsteigerung.
  • Am 01.07.2020 erfolgte der Steuerwechsel von 19% auf 16%.
  • Der Steuerwechsel wirkt sich erst zur Stellung der TSR/SR auf das Baustellenkonto aus.
  • Am 06.07.2020 wurde die 3. AR mit weiteren 2.320€ zu 16% erstellt.
  • Abschließend wurde am 20.07.2020 die Schlussrechnung mit 580€ Wertsteigerung erstellt.
  • Der Gesamtleistungsstand zur Schlussrechnung beträgt nun 7.540€ mit 16% MwSt.

Der Belegdruck zur Schlussrechnung stellt die Steuerkorrektur von 19% auf 16% mit einer Summenzeile dar - „abzgl. Steuerwechsel -120€“.


Im Baustellenkonto wird die Steuerkorrektur in einer separaten Zeile aufgeführt.


Hinweis zu den Buchungen zur Schlussrechnung (SR+TSR)
Die Abschlagsrechnungen aus dem ersten Halbjahr mit 19% und deren Zahlungen dürfen nachträglich nicht verändert werden (Originaldokumente). Die Buchungen zum „alten“ Steuersatz werden mit dem Stellen der Schlussrechnung storniert und mit dem neuen Steuersatz 16% erneut gebucht. Diesen Geschäftsvorfall können Sie im DATAflor Finanz-Manager auf der Registerkarte Baustellenjournal sowie in der DATAflor FiBu-Übergabe-Vorschau einsehen. Alle Schlussrechnungen mit einem Steuerwechsel während der AR-Kette erhalten die neue Buchungsart SW (Steuerwechsel).

Die Buchungen müssen wegen der individuellen Anforderung der FiBu-Programme z.B. DATEV, immer über den Debitoren gebucht werden. Besonderheit am Beispiel: Zum Zeitpunkt der Schlussrechnung gab es 1.190€ Geldeingang, die restlichen 3.570€ stehen noch als „angeforderte Anzahlung“ auf Konto 1593 also offen.

Buchungsablauf

  • Die gelb markierten Buchungszeilen stornieren zunächst die nicht fälligen Buchungen zu 19% vom Konto 1593 und 1766.
  • Die grünen Buchungen erstellen sofort aus den „3.000€“ Netto, die dazugehörende Buchung mit dem neuen Steuersatz 16% auf das Konto 1592 und 1765.
  • Mit rot markierte Buchungszeilen stornieren den Betrag aus erhaltener Anzahlung zu 19% auf Konto 1718 und 1776.
  • Die blaue Markierung zeigt die sofortige Korrektur auf die 16% Konten 1712 und 1775.
  • Das gewährte Skonti unter 19% ist ebenfalls zu stornieren und wird mit der hellgrauen Markierung dargestellt.
  • Wohingegen die dunkelgrauen Zeilen die Korrektur auf das Skonto-Konto 16% abbilden.
  • Die restlichen Buchungen entsprechen der bisher bekannten Buchung zur Schlussrechnung.



Alle Fibu-Schnittstellen in DATAflor BUSINESS wurden erweitert, so dass Sie die neuen Buchungen an Ihre Finanzbuchhaltungssoftware übergeben können.
Beispiel – DATEV pro.


Hinweise für DATEV-Anwender

Der Import der Fibu-Daten aus BUSINESS in DATEV ist auf dem aktuellen Programmstand von DATEV möglich. Die notwendigen Service Releases, die DATEV am 30.06.2020 und am 31.07.2020 zum Thema Steuersatzreduzierung veröffentlicht hat, sind ab DATEV-Version Rechnungswesen V.8.29, BV7 enthalten.

Steuersätze 16% und 5%

Prüfen Sie, dass die neuen Erlöskonten und Steuersätze in DATAflor BUSINESS analog zum DATEV-Mandanten eingerichtet sind.
Der Buchungsschlüssel für 16% Rechnungen im 2. Halbjahr 2020 ist derzeit „03“.

Erlöskonten

In DATEV können Sie sich entscheiden, ob die bisher verwendeten Erlöskonten zum Steuersatz 19%, auch für das 2. Halbjahr mit 16% bebucht werden. Alternativ können Sie neue Erlöskonten nur für 16% anlegen.

Achten Sie bei der Auswahl der Erlöskonten auf die Funktionsergänzung im verwendeten DATEV-Sachkontenplan zum Mandanten. DATEV hat feste Vorgaben, welches Erlöskonten mit der Steuerautomatik belegt ist.

Beispiel SKR03:

  • Erlöskonten 8340 bis 8349 sind ausschließlich für 16% Mehrwertsteuer vorgesehen.
  • Erlöskonten 8400 bis 8409 sind mit 19% und 16% bebuchbar, hier entscheidet ausschließlich das verwendete Belegdatum über den Steuersatz.
  • Erlöskonten 8410 bis 8419 sind ausschließlich für 19% Mehrwertsteuer vorgesehen.

Nutzen Sie viele Erlöskonten mit den Kontonummern 8410 und folgende, prüfen Sie in Ihrem DATEV-Kontenplan die Funktionergänzungen (Spalte FE) der Erlöskonten für die neuen Steuersätze.

  • Ist am Erlöskonto 160 für 16% UST eingetragen, wird der Umsatz mit diesem Steuersatz berechnet.
  • Ist in der Spalte FE eine „1“ für den Hauptsteuersatz vorhanden, wird der Steuersatz nach dem Belegdatum / Leistungsdatum am Buchungssatz ermittelt.

Beispiel:

Umsatzsteuervoranmeldung

Beachten Sie unbedingt die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Hinweise zur Erlöskontenauswahl. Wir haben beim Testen festgestellt, dass die Besteuerung auf den importierten Datensätzen in der Primanota noch nicht auffällt. Erst die Umsatzsteuer-Verprobung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung richtet sich nach dem Funktionsplan am verwendeten Erlöskonto.

Überprüfen Sie unbedingt die Konfiguration in Ihrer DATEV.

Buchungssätze zur Steuerkorrektur

Jede Teilschluss- oder Schlussrechnung, die nach einem Steuerwechsel erzeugt wurde, muss die bisher fakturierten Werte zu 19% stornieren, um eine Steuerkorrektur auf 16% zu vollziehen. Diese Steuerkorrektur wird nur in der Buchhaltung vollzogen, die originalen Belege mit 19% bleiben davon unberührt.

Bei der Übergabe der Fibu-Daten aus BUSINESS an DATEV wird die Steuerkorrektur mit dem Buchungsschlüssel BU 20 als Stornodatensatz übermittelt, da die Datenausgabe aus BUSINESS 2020 im DATEV-Format 5.2 erfolgt, in der die DATEV-Generalumkehr noch nicht enthalten ist.

Beim Import der Steuerkorrektur erhalten Sie deshalb zu jedem Beleg eine Hinweismeldung, dass nun der BU 20 in DATEV auf Generalumkehr abgeändert wird. Dies ist nur ein Hinweis; die Daten werden trotzdem erfolgreich importiert.


Eine Aktualisierung der DATEV-FiBU-Schnittstelle für BUSINESS ist in der Planung. Diese wird dann auch die „Generalumkehr“ anbieten. Eine Veröffentlichung kann noch nicht genau terminiert werden, ist aber bei uns in der Grobplanung für den kommenden Winter.

Übergabe ohne Zahlungsverkehr

Haben Sie die Übermittlung des Zahlungsverkehrs an DATEV abgeschaltet, d.h. in Ihrer BUSINESS-Schnittstellen-Einstellung die Funktion Übergabe der Umbuchung zur Schlussrechnung nicht aktiv gesetzt, sind die „Umbuchungen“ für den Steuerwechsel trotzdem in der Fibu-Übergabe enthalten. Sie erhalten eine eigene Buchungsart SW und werden mit den Debitoren-Rechnungen übermittelt.

Besteuerungsgrundlage bei Automatikkonten

Durch die Änderungen vom DATEV Service Release zum Steuerwechsel ist eine Leistungsabgrenzung zur Umsatzbesteuerung nur noch über das Belegdatum möglich. DATEV favorisiert das eigene „Leistungsdatum“, welches wiederum noch nicht abschließend bauabrechnungskonform zur Verfügung gestellt ist. Derzeit arbeiten wir mit DATEV an einer machbaren Lösung, deren Umsetzung noch nicht terminiert werden kann.