Abschlagsrechnung 2 nach Teilschlussrechnung
Zahlungen von Abschlagsrechnungen (Abschlagszahlungen) sollen den Auftragnehmer für den Aufwand der bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ausgeführten Teil- und Vorleistungen entschädigen.
Abrechnungsgrundlage sind ein nach Betragskürzung (Pflanzenausfall) veränderter Mengennachweis sowie Taglohnrapporte.
- Angabe der erbrachten Leistung mit Datum, Beleg, Fälligkeiten und der offenen Summe.
- Abschlagszahlungen haben keinen Einfluss auf die Mängelhaftung und Gewährleistung des Unternehmers und gelten nicht als Abnahme der durch ihn abgerechneten Teilleistungen.
- Der Rechnungsbetrag von Abschlagsrechnungen enthält keine Umsatzsteuer.
Kategorie: Abrechnung
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