Abschlagsrechnung 2 - Mengenansatz
Zahlungen von Abschlagsrechnungen (Abschlagszahlungen) sollen de Auftragnehmer für den Aufwand der bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ausgeführten Teil- und Vorleistungen entschädigen.
Abrechnungsgrundlage ist der Mengenansatz. Hier ist die Basis eine schnell erfasste Schätzmenge, die den ungefähren Baufortschritt wiedergibt.
- Angabe der erbrachten Leistung mit Datum, Beleg, Fälligkeiten und der offenen Summe.
- Abschlagszahlungen haben keinen Einfluss auf die Mängelhaftung und Gewährleistung des Unternehmers und gelten nicht als Abnahme der durch ihn abgerechneten Teilleistungen.
Kategorie: Abrechnung
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