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Teilschlussrechnung
Beschreibung
Mit einer Teilschlussrechnung wird ein in sich abgeschlossener Teil einer umfangreichen Lieferung oder Leistung zur Abrechnung gebracht. Vorausgegangene Abschlagsrechnungen werden mit einer Teilschlussrechnung abgeschlossen. Leistungen, die in einer Teilschlussrechnung abgerechnet wurden, dürfen in der späteren Schlussrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Teilschlussrechnung muss nach §14 UStG die gleichen Angaben enthalten wie eine Rechnung.
Teilschlussrechnungen müssen zwischen den Vertragsparteien vereinbart sein.
Teilschlussrechnung wird in der DATAflor Software mit TSR abgekürzt.
ähnliche Begriffe
Teilrechnung, TR