Gutschrift vs. Kürzung vs. Stornorechnung
Beschreibung
Zur Korrektur von gestellten, versendeten Ausgangsrechnungen stehen verschiedene Vorgehensweisen zur Verfügung:
Wann welches Verfahren anzuwenden ist, wird im Folgenden erläutert.
Gutschrift | Kürzung | Stornorechnung |
Eine Gutschrift hat zunächst keine Beziehung zu einer bereits gestellten Ausgangsrechnung, d.h. sie ist zweckfrei. | Eine Kürzung (negative Rechnungsbetragsänderung) ist der Verzicht auf den gesamten oder einen Teil des geforderten Betrags einer gestellten Ausgangsrechnung, d.h. sie ist zweckorientiert. | Eine Stornorechnung ist das Rückgängigmachen einer gestellten Ausgangsrechnung. |
Gutschrift
Eine Gutschrift hat zunächst keine Beziehung zu einer bereits gestellten Ausgangsrechnung, d.h. sie ist zweckfrei.
Nach Ausstellen der Gutschrift kann der Gutschriftsbetrag:
a) manuell mit einer bereits gestellten Ausgangsrechnung verrechnet werden. ⇒ Dadurch wird im Zahlungseingang Ihres DATAflor BUSINESS der offene Forderungsbetrag dieser Rechnung verringert.
b) beim Erstellen einer folgenden Ausgangsrechnung mit deren Forderung verrechnet werden. ⇒ Der geforderte Zahlbetrag der folgenden Rechnung wird verringert.
Anwendungsbeispiele:
Nachdem eine Baumaßnahme abgerechnet und ggf. schon bezahlt wurde, entstehen Streitigkeiten zur „allgemeinen“ Bauausführung. Dem Auftraggeber wird eine Gutschrift ausgestellt. Wofür der Auftraggeber den gutgeschriebenen Betrag verwendet, obliegt dem Auftraggeber.
Zur Kundenbindung wird dem Auftraggeber nach Fertigstellung und Bezahlung seines Bauvorhabens eine Gutschrift ausgestellt. Kommt mit diesem Auftraggeber ein Folgeauftrag zustande, wird der Gutschriftsbetrag mit der folgenden Rechnung verrechnet, verringert dadurch den Zahlbetrag und kommt dem Auftraggeber auf diesem Weg zu Gute.
in Abschlagsrechnungketten:
Eine detaillierte Beschreibung zur Ausgabe von Gutschriften finden Sie hier.
Kürzung
Eine Kürzung (negative Rechnungsbetragsänderung) ist der Verzicht auf den gesamten oder einen Teil des geforderten Betrags einer gestellten Ausgangsrechnung, d.h. sie ist zweckorientiert.
Anwendungsbeispiele:
Eine Rechnung enthält die Abrechnung einer Leistung, die noch nicht erbracht wurde (= Überabrechnung), und wird daher von Seiten des Auftraggebers gekürzt. Die erneute Abrechnung der zunächst gekürzten Leistung erfolgt nach Erbringung der Leistung mit einer folgenden Rechnung.
Eine Rechnung enthält die Abrechnung einer Leistung, die Mängel aufweist, und wird daher von Seiten des Auftraggebers gekürzt. Die erneute Abrechnung der zunächst gekürzten Leistung erfolgt nach der Mängelbeseitung mit einer folgenden Rechnung.
in Abschlagsrechnungketten:
Eine detaillierte Beschreibung zur Erfassung von Kürzungen finden Sie hier.
Stornorechnung
Eine Stornorechnung ist das Rückgängigmachen einer gestellten Ausgangsrechnung.
Anwendungsbeispiel:
Eine detaillierte Beschreibung zur Ausgabe von Stornorechnungen finden Sie
hier.
Die Funktion zur Ausgabe von Stornorechnungen steht Anwendern mit Fibu-Schnittstelle
DATEV 7 und Anwendern
ohne FiBu-Schnittstelle zur Verfügung. Für alle anderen Anwender bleibt es beim bisherigen Verfahren des
Löschen mit Protokoll oder bei lizenziertem
Zahlungsverkehr Debitoren das Erfassen einer
Kürzung für den kompletten Rechnungsbetrag.
Stornorechnung vs. komplette Kürzung
Stornorechnung | Kürzung |
Darstellung im Baustellenkonto:
- Für die Stornierung des Rechnungsbetrags wird der Eintrag Stornorechnung angezeigt.
- Aus dem bereits erfassten Zahlungseingang wird eine Vorauszahlung für den Debitor erzeugt.
| Darstellung im Baustellenkonto:
- Für die Kürzung des Rechnungsbetrags und des Einbehalts wird jeweils ein Eintrag Rechnungsbetragskürzung aufgeführt.
- Aus dem bereits erfassten Zahlungseingang wird ebenfalls eine Vorauszahlung für den Debitor erzeugt.
- |
Buchungen im Baustellenjournal und für die Fibu-Übergabe:
Bei der Ausgabe einer Stornorechnung werden Negativbuchungen erzeugt, so dass die Summen für Soll und Haben des Debitorenkontos, des Erlöskontos usw. 0,00 ergeben. Als wäre die ursprüngliche Rechnung nie gestellt worden.
| Buchungen im Baustellenjournal und für die Fibu-Übergabe:
Bei der Erfassung einer Kürzung werden Gegenbuchungen erzeugt, so dass der Saldo für Soll und Haben des Debitorenkontos, des Erlöskontos usw. 0,00 ergibt.
|
Belegausgabe:
Senden Sie Ihrem Auftraggeber die Stornorechnung gemeinsam mit der neu erstellten, korrigierten Rechnung zu. | Belegausgabe:
Senden Sie Ihrem Auftraggeber den Beleg der Betragskürzung gemeinsam mit der neu erstellen, korrigierten Rechnung zu. |
Weitere Schritte