Abschlagsrechnungen und Gutschriften eines Bauvorhabens können wahlweise mit fälliger oder mit nicht fälliger Mehrwertsteuer abgerechnet werden.
fällige Mehrwertsteuer
nicht fällige Mehrwertsteuer
Klären Sie in jedem Fall vorher mit Ihrem Steuerberater und dem zuständigen Finanzamt ab, welches Besteuerungsverfahren für Sie Anwendung findet.
Für Abschlagsrechnungen und Gutschriften steht im Printmanagement für Printmanagement die Formulareinstellung Mehrwertsteuer zur Verfügung. Wählen Sie den Eintrag fällig, um die aus dem Rechnungsbetrag resultierende Steuer direkt an das MwSt.-Konto der Finanzbuchhaltung zu übergeben.
Im Programmparameter 70.30.40 Vorgabe Steuerfälligkeit legen Sie fest, wie die Formulareinstellung vorbelegt wird.