AV-Vertrag

Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag

Ein AV-Vertrag (Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag) verpflichtet die Firmen, die in Ihrem Auftrag Ihre Daten verarbeiten, zur Einhaltung der EU-DSGVO.

Zum Abschluss eines AV-Vertrags mit Ihren Software- und Hardwarebetreuern sind Sie verpflichtet, weil diese beim Online-Support oder Vor-Ort-Service Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, z.B. von Kunden oder Mitarbeitern erhalten könnten.

Prüfen Sie, ob Sie mit weiteren Dienstleistern zusammenarbeiten, die unter diese Regelung fallen (z.B. in den Bereichen Lohn- und Finanzbuchhaltung, Cloud-Dienste, Versand von Werbebriefen, Datenträgerentsorgung).

Im Adress-Manager können Sie zur Adresse auf der Registerkarte Datenschutz im Feld AV-Vertrag abgeschlossen hinterlegen, ob Sie mit der Firma oder Person einen AV-Vertrag abgeschlossen haben.

Ihre AV-Verträge sowie sonstigen datenschutzrelevanten Unterlagen verwalten Sie bequem mit der DATAflor Bauakte. Das Gruppieren dieser Dokumente, beispielsweise in einer Kategorie Datenschutz und einer Dokumentenart Vertrag, hilft Ihnen, das Dokument in der Dokumentensuche schnell wiederzufinden, und ermöglicht Ihnen die schnelle Übersicht über alle geschlossenen AV-Verträge.

Hier erhalten Sie weitere Informationen rund um den AV-Vertrag.