Auskunftspflicht

Erfüllung der gesetzlichen Auskunftspflicht in DATAflor BUSINESS / AVA

Der einfachste Weg ist das Drucken eines Stammblattes für Adressen, Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter.

Darüber hinaus können weitere Datenfelder (z.B. der getätigte Umsatz) mit Hilfe der Feldauswahl im Listendruck ausgegeben werden.

Ergänzend empfehlen wir Ihnen die Erstellung und Hinterlegung einer Vorlage für ein Begleitschreiben zu dieser Auskunft.

Beachten Sie, dass Sie die Auskunft über Personen nicht an Personen erteilen, die die Auskünfte nicht erhalten dürfen. D.h. stellen Sie eine gewisse Identifizierung des Anfragenden sicher, z.B. durch Erfragung von Informationen, die nur diese Person wissen kann, oder durch Rückruf an die Telefonnummer, die Sie zur Person in Ihrem System gespeichert haben.