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Abschlagsrechnung 3 - Mengennachweis

Zahlungen von Abschlagsrechnungen (Abschlagszahlungen) sollen den Auftragnehmer für den Aufwand der bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ausgeführten Teil- und Vorleistungen entschädigen. Sie beinhalten Angaben über die erbrachten Leistung mit Datum, Beleg, Fälligkeiten und der offenen Summe.

Abrechnungsgrundlage ist der Mengennachweis. Hier findet eine Abrechnung nach exaktem Aufmaß und Erfassung der Detailmengen und Massen statt.

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Kategorie: Abrechnung


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