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Mehrwertsteuersenkung ab 1.Juli 2020 (Lizenz ohne Fibu-Schnittstelle und Finanz-Manager)

Einleitung

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Schritte, die in BUSINESS zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung notwendig sind, wenn Sie eine Lizenz ohne Fibu-Schnittstelle und Finanz-Manager haben.

Haben Sie eines der beiden Module lizenziert, wechseln Sie bitte zur Wiki-Seite Mehrwertsteuersenkung ab 1.Juli 2020 (Lizenz mit Fibu-Schnittstelle und/oder Finanz-Manager).


1. Steuersatz anlegen

Legen Sie zunächst in der Finanzverwaltung zwei neue Steuersätze an. Lassen Sie die vorhandenen Steuersätze 19% und 7% unverändert.

In den Übergangsphasen vor dem 1.Juli 2020 und vor dem 1.Dezember 2020 benötigen Sie den noch gültigen Steuersatz für die Abrechnung aktueller Leistungen und den zukünftigen Steuersatz für die Angebotserstellung für Leistungen, die Sie erst nach dem Stichtag ausführen werden.

Weisen Sie den neuen Steuersätzen das Steuerkennzeichen Sondersteuer zu.

Eine detaillierte Beschreibung zum Anlegen von Steuersätzen finden Sie auf der Wiki-Seite Steuersätze.


2. Steuersatz am LV bzw. an den Positionen ändern

Für die Ausgabe von Angeboten und Auftragsbestätigungen für Leistungen, die Sie erst nach dem 1.Juli 2020 erbringen werden, sollten Sie bereits jetzt die neuen Steuersätze verwenden.

Anpassung einzelner LV

Bei Leistungsverzeichnissen mit den MwSt.-Verfahren ein Steuersatz exkl. / inkl. :

  • Stellen Sie in der Projektverwaltung bei den Leistungsverzeichnissen auf der Registerkarte Leistungsverzeichnis / Angebot / Auftrag den neuen Steuersatz ein. Mit Speichern der Änderung wird der neue Steuersatz an alle Positionen dieses LV weitergegeben und das LV steht bereit für die Ausdrucke.

Bei Leistungsverzeichnissen mit den MwSt.-Verfahren mehrere Steuersätze exkl. / inkl. :

  • Stellen Sie den neuen Steuersatz innerhalb der Positionsbearbeitung an den einzelnen Positionen ein. Am LV auf der Registerkarte Leistungsverzeichnis / Angebot / Auftrag legen Sie fest, welcher Steuersatz beim Anlegen neuer Positionen für das LV voreingestellt ist.

Bei LV, zu denen Sie noch vor dem 1.Juli 2020 Rechnungen stellen werden, lassen Sie den MwSt.-Satz am LV bzw. an den Positionen unverändert und ändern ihn erst am bzw. nach dem 1.Juli 2020.

Mehrfachbearbeitung

Für DATAflor BUSINESS 2020 läuft aktuell eine Weiterentwicklung zur Mehrfachbearbeitung in der Komfortsuche der Projektverwaltung, damit der MwSt.-Satz für mehrere LV und deren Positionen gleichzeitig geändert werden kann. Die Weiterentwicklung wird allen Wartungskunden im Rahmen eines Patches noch vor dem 1.Juli 2020 bereitgestellt werden.


3. Vorgabesteuersatz der Auftraggeber anpassen

Beim Anlegen eines neuen LV in der Projektverwaltung wird für das LV automatisch der MwSt.-Satz voreingestellt, der in den Adressen beim Auftraggeber im Feld Vorgabesteuersatz festgelegt ist. Ist dort der Eintrag <ohne Zuordnung> hinterlegt, wird bei der Neuanlage von LV der MwSt.-Satz vorbelegt, der im Programmparameter 60.10.160 definiert ist.

Anpassung einzelner Auftraggeber

Möchten Sie, dass bei allen neu erstellten LV eines Auftraggebers der neue Steuersatz voreingestellt ist, passen Sie in der Adresse des jeweiligen Auftraggebers auf der Registerkarte Details > Adresse den Vorgabesteuersatz entsprechend an.

Hinterlegen Sie nur bei den Auftraggebern einen Vorgabesteuersatz, bei denen Sie nicht den MwSt.-Satz verwenden, der im Programmparameter 60.10.160 eingestellt ist. Bei allen anderen wählen Sie den Eintrag <ohne Zuordnung>.

Mehrfachbearbeitung

Für DATAflor BUSINESS 2020 läuft aktuell eine Weiterentwicklung zur Mehrfachbearbeitung in der Komfortsuche der Adressen, damit der Vorgabesteuersatz für mehrere Adressen gleichzeitig geändert werden kann. Die Weiterentwicklung wird allen Wartungskunden im Rahmen eines Patches noch vor dem 1.Juli 2020 bereitgestellt werden.

Vorbelegung für neue Adressen

In der Vorbelegung der Adressen definieren Sie auf der Registerkarte Details > Adresse, welcher Eintrag beim Anlegen neuer Adressen im Feld Vorgabesteuersatz voreingestellt ist. Passen Sie die Vorbelegung ggf. an.


4. Steuersatz für neue LV vorbelegen

Beim Anlegen neuer LV ist der MwSt.-Satz voreingestellt, der im Programmparameter 60.10.160 hinterlegt ist, wenn zum Auftraggeber kein anderer Vorgabesteuersatz definiert ist.

Möchten Sie, dass der neue Steuersatz verwendet wird, passen Sie den Programmparameter 60.10.160 entsprechend an.


5. Steuerwechsel bei laufenden Bauvorhaben

Schreiben Sie nach Möglichkeit eine Teilschlussrechnung. Beachten Sie hierbei die steuerlichen Regelungen für Teilentgelte. Weitere Tipps zur Vorgehensweise bei Abschlagsrechnungsketten folgen in Kürze.

Zur klaren Abgrenzung und Vermeidung späterer Missverständnisse sollten bei Juni-Rechnungen Belegdatum, Buchungsdatum und Leistungszeitraum im Juni liegen, bei Juli-Rechnungen im Juli.