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fällige/nicht fällige Mehrwertsteuer

Beschreibung

Abschlagsrechnungen eines Bauvorhabens können wahlweise mit fälliger oder mit nicht fälliger Mehrwertsteuer abgerechnet werden.

  • fällige Mehrwertsteuer
  • Der Erlös der Abschlagsrechnung wird an ein Erlöskonto und die daraus resultierende Steuer an das MwSt.-Konto der Finanzbuchhaltung übergeben.
  • nicht fällige Mehrwertsteuer
  • Der Erlös der Abschlagsrechnung wird zunächst auf ein separates Erlöskonto und die daraus resultierende Steuer auf ein nicht fälliges Steuerkonto gebucht. Mit Eingang der Zahlung zu dieser Abschlagsrechnung werden das separate Erlöskonto und das nicht fällige Steuerkonto um den Zahlbetrag und die dazugehörige Steuer korrigiert und nun der Zahlbetrag an ein Erlöskonto und die Steuer an das MwSt.-Konto der Finanzbuchhaltung übergeben.
  • D.h. die Steuer wird nicht zum Zeitpunkt der Verbuchung der Rechnung an das Finanzamt ausgewiesen, sondern erst mit dem Zahlungseingang. Zudem wird nur die Steuer an das Finanzamt abgeführt, die sich aus der Zahlung, nicht aus der Rechnung ergibt.

Klären Sie in jedem Fall vorher mit Ihrem Steuerberater und dem zuständigen Finanzamt ab, welches Besteuerungsverfahren für Sie Anwendung findet.

Anwendung

Für Abschlagsrechnungen steht im Rechnungsdruck auf der Registerkarte Einstellungen die Option Mehrwertsteuer ist fällig zur Verfügung. Aktivieren Sie die Option, um die aus dem Rechnungsbetrag resultierende Steuer direkt an das MwSt.-Konto der Finanzbuchhaltung zu übergeben.

Im Programmparameter Vorgabe Steuerfälligkeit legen Sie fest, wie die Option vorbelegt wird.

Weitere Schritte