Mengennachweis

Zur Kontrolle der Leistungen für den Bauherrn müssen alle Mengen in einem lückenlosen und nachvollziehbaren Mengennachweis aufgeführt sein.

  • Der Mengennachweis muss vollständig, nachprüfbar und erschöpfend angefertigt werden.
  • Ohne einen Mengennachweis ist eine Rechnung (falls nicht ausdrücklich als Pauschal oder nachweislos vereinbart) nicht durch den Bauherrn prüfbar und damit nicht fällig.
  • Aufgeführt sind die auszuführende Firma, das Projekt mit dem dazu gehörenden Leistungsverzeichnis und der Nachweis über sämtliche Mengen und Massen mit Mengenangaben aus jeder einzelnen Position.
  • Bei Pauschalaufträgen entfällt der Massennachweis.
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Kategorie: Abrechnung


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