Abschlagsrechnung 2 - Mengenansatz

Zahlungen von Abschlagsrechnungen (Abschlagszahlungen) sollen de Auftragnehmer für den Aufwand der bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ausgeführten Teil- und Vorleistungen entschädigen.

Abrechnungsgrundlage ist der Mengenansatz. Hier ist die Basis eine schnell erfasste Schätzmenge, die den ungefähren Baufortschritt wiedergibt.

  • Angabe der erbrachten Leistung mit Datum, Beleg, Fälligkeiten und der offenen Summe.
  • Abschlagszahlungen haben keinen Einfluss auf die Mängelhaftung und Gewährleistung des Unternehmers und gelten nicht als Abnahme der durch ihn abgerechneten Teilleistungen.
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Kategorie: Abrechnung


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