Abschlagsrechnung 1 - pauschal

Zahlungen von Abschlagsrechnungen (Abschlagszahlungen) sollen den Auftragnehmer für den Aufwand der bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ausgeführten Teil- und Vorleistungen entschädigen.

  • Angabe der erbrachten Leistung mit Datum, Beleg, Fälligkeiten und der offenen Summe.
  • Abschlagszahlungen haben keinen Einfluss auf die Mängelhaftung und Gewährleistung des Unternehmers und gelten nicht als Abnahme der durch ihn abgerechneten Teilleistungen.
  • Der Rechnungsbetrag von Abschlagsrechnungen enthält keine Umsatzsteuer.
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Kategorie: Abrechnung


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