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Einbehalt

Beschreibung

Der Einbehalt ist ein Anteil des Wertzuwachses einer Abschlagsrechnung, den der Auftraggeber während der Bauphase für die Dauer von Erfüllungsansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer einbehalten darf.

Der Einbehalt ist üblicherweise ein prozentualer Wert, aber auch Festbeträge sind möglich. Der Betrag kann sich an der Netto- oder Bruttosumme der jeweiligen Abschlagsrechnung orientieren. Die Art und Höhe des Einbehalts wird vertraglich vereinbart.

Einbehalte haben keinen eigenen Fälligkeitstermin. Sie werden durch Stellung einer Teilschluss- oder Schlussrechnung wertgestellt und erhalten deren Fälligkeitsdatum. Bis zur vollständigen Tilgung werden Einbehalte in der OP-Liste Debitor als offener Betrag geführt.


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