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Arbeitskosten

Beschreibung

Arbeitskosten ist eine Summe der Beträge selektierter Kostenarten. Für die Summenbildung können alle oder gewählte Positionen berücksichtigt werden.

Für Privatkunden können die Kosten (u.a. für Arbeitslohn, Anfahrt, Verbrauchsmaterialien, Gerätestunden) einer Leistung als Arbeitskosten zusammengefasst werden, die der Empfänger gemäß §35a EStG bei der persönlichen Einkommensteuererklärung als haushaltnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen geltend machen kann.

Für Firmenkunden von Werkstätten für behinderte Menschen können die Kosten einer Leistung als Arbeitskosten zusammengefasst werden, die der Empfänger gemäß §140 SGB IX teilweise auf die zu leistenden Ausgleichsabgaben anrechnen kann.

Die Ausweisung der Arbeitskosten erfolgt als begünstigter Anteil.


ähnliche Begriffe

Lohnanteil, begünstigter Anteil