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Abschlagsrechnung
Beschreibung
Mit einer Abschlagsrechnung werden Teile einer umfangreichen Lieferung oder Leistung zur Abrechnung gebracht.
Eine Abschlagsrechnung muss nach §14 UStG die gleichen Angaben enthalten wie eine Rechnung.
Abschlagsrechnungen können im kumulativen Verfahren (wertsteigernd) oder im additiven Verfahren (Einzelwert) erstellt werden. In der Regel erfolgt die endgültige Abrechnung der gesamten Lieferung oder Leistung mit einer Schlussrechnung.
Abschlagsrechnung wird in der DATAflor Software mit AR abgekürzt.
ähnliche Begriffe
AZ, Abschlagszahlung, Zahlungsanforderung