EFB-Blatt 221 (2018)

Beschreibung

Das EFB 221 (2018) ist das einheitliche Formblatt zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen, entnommen aus dem Vergabehandbuch des Bundes in der Ausgabe 2017 (Stand: April 2018).

Im Unterschied zum EFB-Blatt 221 (2016) ist in der Aufstellung der Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen (Teil 2) die Angabe für Wagnis und Gewinn (Zeile 2.3) aufgeteilt. Es wird nun unterschieden in Gewinn, betriebsbezogenes Wagnis und leistungsbezogenes Wagnis.

Der Ausdruck aus BUSINESS erfolgt im amtlich definierten Layout, so dass Sie dieses mit dem Angebot abgeben können.

Innerhalb der LV-Bearbeitung öffnen Sie das Menü Drucken und wählen den Eintrag EFB 221 (2018).


Das Printmanagement wird geöffnet.


Das Printmanagement wird für alle Ausdrucke der Formulargruppen mit dem Zusatz „(Fast)“ genutzt. Folgende Funktionen des Printmanagements sind für alle Formulare gleich und auf den jeweils verlinkten Wiki-Seiten beschrieben. Eine Zusammenstellung aller Funktionen des Printmanagements finden Sie auf der Wiki-Seite Printmanagement.

Bereichkurzer Einblick
Druckeinstellungen- Drucker/Papierschächte zum Drucken auswählen
- E-Mail-Adresse für das Senden als E-Mail festlegen
- je Kopie und für die Bauakte separate Einstellungen möglich
Druckprofil- individuelle Zusammenstellung der Auswahl der Ausgabeart, der Druckeinstellungen und der Druckvariante laden
- Vordefinieren mehrerer Kopien ggf. mit unterschiedlichen Einstellungen möglich
Meine Favoriten- kompakte Ansicht der Formulareinstellungen, die immer benötigt werden
Formularprofil- individuelle Vorbelegung der Formulareinstellungen laden
Menü Druckvorschau- Beschreibung aller Funktionen im Menü Druckvorschau im Überblick
- z.B. Probedruck, Bauakte

Welche Formulareinstellungen zur Verfügung stehen, richtet sich nach dem Formular, für das das Printmanagement geöffnet ist. Eine Beschreibung der Formulareinstellungen für die Ausgabe von EFB-Blättern 221 (2018) finden Sie auf dieser Seite im Abschnitt Formulareinstellungen.


Formulareinstellungen

Öffnen Sie den Einstellungsbereich durch Aktivieren der Schaltfläche Formulareinstellungen.

Eine Auswahl der Formulareinstellungen, die Sie für jede Ausgabe anpassen/prüfen möchten, können Sie sich individuell für den Bereich Meine Favoriten zusammenstellen.

Folgende Formulareinstellungen stehen zur Verfügung:

Belegdatum

  • Wählen Sie das Datum aus, das im Formularkopf des Formblatts gedruckt wird.

Bieter

  • Wählen Sie, ob im Formularkopf des Formblatts Name und Anschrift des am LV hinterlegten Auftragnehmers gedruckt wird oder die Felder leer bleiben.

Vergabenummer

  • Tragen Sie die Nummer ein, die im Formularkopf des Formblatts im Feld Vergabenummer ausgegeben wird.
  • Beim ersten Öffnen des Druckmenüs für das LV ist die Nummer voreingestellt, die in den LV-Grunddaten auf der Registerkarte E-Rechnung als Auftragsnummer hinterlegt ist.

Baumaßnahme / Leistung für

  • Legen Sie fest, welche Texte für den Formularkopf des Formblatts verwendet werden.
  • Wählen Sie den Eintrag freier Text, wird ein Eingabefeld angezeigt, in dem Sie den gewünschten Text eintragen können.

Mittellohn drucken

  • Diese Funktion unterstützt Sie bei der Ermittlung des Mittellohns ML (Zeile 1.1), der Lohngebundenen Kosten (Zeile 1.2) sowie der Lohnnebenkosten (Ziel 1.3) aus dem Kalkulationslohn des LV und ermöglicht damit das vollständige Ausfüllen des EFB 221.
  • Der Betrag für ermittelter Kalkulationslohn KL ist der aus Teil 3 des Formlattes in der Ermittlung der Angebotssumme für Zeile 1.4 errechnete Betrag pro Stunde.
  • Tragen Sie die Prozentwerte für Lohngebundene Kosten und Lohnnebenkosten ein, die in Ihrem Unternehmen anfallen.
  • Die Prozentfelder für Lohngebundene Kosten und Lohnnebenkosten werden für den nächsten Ausdruck automatisch mit den zuletzt verwendeten Werten vorbelegt.
  • Deaktivieren Sie die Funktion bleiben die Zeilen 1.1, 1.2 und 1.3 im Ausdruck leer und können händisch gefüllt werden.

Aufteilung Wagnis und Gewinn

  • In der Ausgabe 2017 (Stand: April 2018) des EFB 223 wird in der Aufstellung der Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen (Teil 2) die Angabe für Wagnis und Gewinn (Zeile 2.3) aufgeteilt. Zur Umsetzung eines Urteils des BGHs zur Berechnung der Vergütung bei Mengenminderung sowie beim Wegfall von Bauleistungen wird nun unterschieden in:
Gewinn= ist ein geplantes, betriebswirtschaftliches Ziel der unternehmerischen Tätigkeit.
Er gilt nicht als ersparte Aufwendung, denn das betriebswirtschaftliche Ergebnis besteht mit und ohne Ausführung der Bauleistung.
betriebsbezogenes Wagnis= ist das allgemeine unternehmerische Risiko.
Es gilt nicht als ersparte Aufwendung, denn das allgemeine Risiko für das Führen des Unternehmens besteht mit und ohne Ausführung der Bauleistung.
leistungsbezogenes Wagnis= ist das projektspezifische, direkt mit der Ausführung einer Bauleistung verbundene Risiko
Es gilt als ersparte Aufwendung, denn wenn die Bauleistung nicht ausgeführt wird, dann gibt es für den Auftragnehmer auch kein Risiko.
  • Standardmäßig wird in den Teil 2 des Formblatts in die Zeile 2.3.1 für den Gewinn die Prozentwerte übernommen, die sich aus den Werten für WuG ergeben, die Sie im Kalkulationsansatz des LV definiert haben. D.h. der definierte Wagnis und Gewinn wird zu 100,00 % als Gewinn gewertet.
  • Für die Aufteilung in Wagnis und Gewinn, legen Sie in den Feldern betriebliches Wagnis und leistungsbezogenes Wagnis die jeweiligen Anteile fest.
  • Die Summe der Prozentwerte für Gewinn, betriebliches Wagnis und leistungsbezogenes Wagnis muss immer 100,00 % ergeben. Das Programm unterstützt Sie dabei und berechnet den Anteil für Gewinn anhand der eingetragenen Werte für die beiden Wagnisse automatisch.
  • Aus der eingetragenen Aufteilung für Wagnis und Gewinn werden die Zuschläge für die Zeilen 2.3.1, 2.3.2 und 2.3.3 berechnet.

Entsorgungskosten zuordnen

  • Sind im LV Kosten für die Kostenart Entsorgung kalkuliert, wählen Sie durch Klicken auf zu welcher Teilleistungsgruppe (Lohn, Stoffkosten, Geräte, Sonstige Kosten oder Nachunternehmerleistungen) diese auf dem Formblatt zugeordnet werden.

Vorgehensweise für Zuschlagskalkulation 2

  • Für LV, die mit dem Kalkulationsverfahren Zuschlagskalkulation 2 kalkuliert wurden, entscheiden Sie in den Formulareinstellungen zusätzlich, ob die Zuschläge für die Gemeinkosten (Zeile 2.2 und 2.3) oder die Zuschläge für die Baustellengemeinkosten (Zeile 2.1) rückgerechnet werden.

    Haben Sie das Kalkulationsverfahren Zuschlagskalkulation 1 gewählt, entfällt diese Auswahl.

Berechnungsverfahren für Abweichungen zwischen Kalkulationspreis und Angebotspreis

  • Differenzen zwischen Kalkulations- und Angebotspreis entstehen, wenn Sie bei einer oder mehreren Positionen den vom System errechneten Kalkulationspreis manuell im Feld Einheitspreis abändern.
  • Durch Klicken auf wählen Sie, ob auf dem Formblatt der Kalkulationslohn, die Gesamtstunden oder die Zuschläge angepasst werden.

Weitere Schritte