Arbeitskosten ausweisen

Beschreibung

Für Privatkunden besteht die Möglichkeit, gemäß §35a EStG die Arbeitskosten (u.a. Arbeitslohn, Anfahrt, Verbrauchsmaterialien, Gerätestunden) haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Firmenkunden von Werkstätten für behinderte Menschen können gemäß §140 SGB IX die Arbeitskosten teilweise auf die zu leistenden Ausgleichsabgaben anrechnen.

Auf LV-Ausdrucken und Rechnung/Gutschrift wählen Sie, auf welcher Basis die Arbeitskosten ausgewiesen werden.

Auf Basis Preisanteile Legen Sie zuvor in den LV-Grunddaten fest, welche Preisanteile als begünstigter Anteil (Arbeitskosten) ausgewiesen werden. Die Arbeitskosten werden mit den eingestellten Zuschlagssätzen ausgewiesen.
Prozent der LV-Summe Die Arbeitskosten werden aus dem eingetragenen Prozentwert der LV-Summe ermittelt.
Pauschal Tragen Sie den Pauschalbetrag in netto ein. Für Ausdrucke, auf denen die Arbeitskosten in brutto ausgewiesen werden, erfolgt die Umrechnung automatisch.
  • Die Arbeitskosten werden ggf. mit Skonto ausgewiesen.

Preisanteile zuordnen

Die Zuordnung der internen Preisanteile zu den Preisanteilen für die Arbeitskosten erfolgt in den LV-Grunddaten. Auf der Registerkarte Preisanteile in der Spalte für Summe Arbeitskosten verwenden setzen Sie bei den Preisanteilen ein , aus denen für dieses LV die Summe der Arbeitskosten gebildet wird.

Ist zu einer Position keine Aufteilung in Preisanteile vorhanden, wird für die Arbeitskosten der gesamte Einheitspreis als begünstigter Anteil dargestellt.


Positionen zuordnen

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, einzelne Positionen nicht in die Summe des begünstigten Anteils einzurechnen. Das ist wichtig, da gemäß §35 EStG z.B. Schneeräumungen, die auf öffentlichen Flächen ausgeführt werden, nicht abzugsfähig sind.

Setzen Sie dazu in den LV-Grunddaten die Option Berechnung Arbeitskosten auf Positionsebene steuern aktiv .


Anschließend entscheiden Sie für jede Position, ob diese für die Arbeitskosten berücksichtigt wird oder nicht. Aktivieren Sie dazu zur Position auf der Registerkarte Position die Option Position bei der Berechnung der Arbeitskosten berücksichtigen.

Bei Ausgabe der Arbeitskosten auf dem Ausdruck werden bei Verwenden der Option Preisanteile nur zu den Positionen die Preisanteile gedruckt, die für die Berechnung der Arbeitskosten berücksichtigt werden. So kann auf dem Ausdruck nachvollzogen werden, aus welchen Positionen die Arbeitskosten zusammengesetzt sind.


Arbeitskosten drucken

Um im Ausdruck die Arbeitskosten auszuweisen, aktivieren Sie im Printmanagement für die LV-Audrucke der Formulargruppe Ausdrucke Geschäftsverkehr (Fast) (z.B. Angebot, Rechnung) die Formulareinstellung Arbeitskosten.
Beispiel: Rechnungsdruck

  • Ob die Arbeitskosten in netto, brutto oder netto und brutto ausgewiesen werden, legen Sie in der Adresse des Auftraggebers fest.
  • Wenn zu dem Auftraggeber i.d.R. keine Arbeitskosten ausgewiesen werden sollen, stellen Sie in der Arbeitskosten des Auftraggebers in der Auswahl Arbeitskosten den Eintrag nicht drucken ein, so dass im Printmanagement die Formulareinstellung standardmäßig deaktiviert ist.
  • Bei LVs, die mit einem Steuersatz 0,00% nach §13b UStG erstellt sind, werden auf den LV-Ausdrucken und Rechnungen die Arbeitskosten immer in netto ausgewiesen.

Beispielausdruck: Rechnung mit Skonto, Ausweisung der Arbeitskosten in brutto


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