Mehrwertsteuersenkung ab 1.Juli 2020 (Lizenz ohne Fibu-Schnittstelle und Finanz-Manager)

Einleitung

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Schritte, die in BUSINESS zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung notwendig sind, wenn Sie eine Lizenz ohne Fibu-Schnittstelle und Finanz-Manager haben.

Haben Sie eines der beiden Module lizenziert, wechseln Sie bitte zur Wiki-Seite Mehrwertsteuersenkung ab 1.Juli 2020 (Lizenz mit Fibu-Schnittstelle und/oder Finanz-Manager).


1. Steuersatz anlegen

Legen Sie zunächst in der Finanzverwaltung zwei neue Steuersätze an. Lassen Sie die vorhandenen Steuersätze unverändert.

In den Übergangsphasen vor dem 1.Juli 2020 und vor dem 1.Dezember 2020 benötigen Sie den noch gültigen Steuersatz für die Abrechnung aktueller Leistungen und den zukünftigen Steuersatz für die Angebotserstellung für Leistungen, die Sie erst nach dem Stichtag ausführen werden.

Eine detaillierte Beschreibung zum Anlegen von Steuersätzen finden Sie auf der Wiki-Seite Steuersätze.


2. Steuersatz am LV bzw. an den Positionen ändern

Für die Ausgabe von Angeboten und Auftragsbestätigungen für Leistungen, die Sie erst nach dem 1.Juli 2020 erbringen werden, sollten Sie bereits jetzt die neuen Steuersätze verwenden.

Anpassung einzelner LV

Bei Leistungsverzeichnissen mit den MwSt.-Verfahren ein Steuersatz exkl. / inkl. :

  • Stellen Sie in der Projektverwaltung bei den Leistungsverzeichnissen auf der Registerkarte Leistungsverzeichnis / Angebot / Auftrag den neuen Steuersatz ein. Mit Speichern der Änderung wird der neue Steuersatz an alle Positionen dieses LV weitergegeben und das LV steht bereit für die Ausdrucke.

Bei Leistungsverzeichnissen mit den MwSt.-Verfahren mehrere Steuersätze exkl. / inkl. :

  • Stellen Sie den neuen Steuersatz innerhalb der Positionsbearbeitung an den einzelnen Positionen ein. Am LV auf der Registerkarte Leistungsverzeichnis / Angebot / Auftrag legen Sie fest, welcher Steuersatz beim Anlegen neuer Positionen für das LV voreingestellt ist.

Bei LV, zu denen Sie noch vor dem 1.Juli 2020 Rechnungen stellen werden, lassen Sie den MwSt.-Satz am LV bzw. an den Positionen unverändert und ändern ihn erst am bzw. nach dem 1.Juli 2020.

Mehrfachbearbeitung

Die Mehrfachbearbeitung der LV-Finanzdaten innerhalb der LV-Suche ermöglicht Ihnen das gleichzeitige Umstellen mehrerer LV auf die neuen Steuersätze. Die Zuordnung der neuen MwSt.-Sätze wird in die LV sowie deren Positionen und LV-Zu-/Abschläge übernommen und steht direkt für den Ausdruck von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. zur Verfügung.

Diese Weiterentwicklung für DATAflor BUSINESS 2020 steht allen Wartungskunden im Rahmen des Patches vom 29. Juni 2020 bereit.
Möchten Sie die Programmfunktion nutzen, verwenden aber noch eine ältere BUSINESS-Version? Planen Sie schnell ein Upgrade ein.

Eine detaillierte Beschreibung der Programmfunktion finden Sie auf der Wiki-Seite Mehrfachbearbeitung der LV-Finanzdaten.


3. Vorgabesteuersatz der Auftraggeber anpassen

Beim Anlegen eines neuen LV in der Projektverwaltung wird für das LV automatisch der MwSt.-Satz voreingestellt, der in den Adressen beim Auftraggeber im Feld Vorgabesteuersatz festgelegt ist. Ist dort der Eintrag <ohne Zuordnung> hinterlegt, wird bei der Neuanlage von LV der MwSt.-Satz vorbelegt, der im Programmparameter 60.10.160 definiert ist.

Anpassung einzelner Auftraggeber

Möchten Sie, dass bei allen neu erstellten LV eines Auftraggebers der neue Steuersatz voreingestellt ist, passen Sie in der Adresse des jeweiligen Auftraggebers auf der Registerkarte Details > Adresse den Vorgabesteuersatz entsprechend an.

Hinterlegen Sie nur bei den Auftraggebern einen Vorgabesteuersatz, bei denen Sie nicht den MwSt.-Satz verwenden, der im Programmparameter 60.10.160 eingestellt ist. Bei allen anderen wählen Sie den Eintrag <ohne Zuordnung>.

Mehrfachbearbeitung

Haben Sie eine Lizenz mit dem Modul Kundenkompass ermöglicht Ihnen die Mehrfachbearbeitung der Adressdaten innerhalb der Adressen-Suche das Umstellen des Vorgabesteuersatzes an mehreren Adressen gleichzeitig.

Die Funktion der Mehrfachbearbeitung der Adressdaten berücksichtigt die im Suchergebnis selektierten Adressen:

  • Führen Sie zunächst die Adressen-Suche mit den gewünschten Suchkriterien aus. Sollen nicht alle im Suchergebnis angezeigten LV bearbeitet werden, selektieren Sie mit Strg bzw. Shift die gewünschten Adressen.
  • Mit Hilfe der Suchkategorie Adresseigenschaft können Sie die Auswahl der Adressen beispielsweise nach Auftraggeber einschränken.
  • In der Spaltenauswahl steht zudem die neue Spalte Vorgabesteuersatz bereit. Filtern oder Gruppieren Sie die Datensätze in der Tabelle nach dem zu ändernden Steuersatz und führen die Mehrfachbearbeitung aus.
  • Wiederholen Sie den Prozess ggf. für den zweiten neuen Steuersatz.
  • Ist keine Adresse selektiert, werden für die Mehrfachbearbeitung alle Adressen des Suchergebnisses berücksichtigt.

Diese Weiterentwicklung für DATAflor BUSINESS 2020 steht allen Wartungskunden im Rahmen des Patches vom 29. Juni 2020 bereit.
Möchten Sie die Programmfunktion nutzen, verwenden aber noch eine ältere BUSINESS-Version? Planen Sie schnell ein Upgrade ein.

Eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise finden Sie auf der Wiki-Seite Adressdaten zuweisen.

Haben Sie eine Lizenz ohne das Modul Kundenkompass steht Ihnen zur Änderung des Vorgabesteuersatzes an Adressen mit der Eigenschaft Auftraggeber in den Firmendaten die Funktion Mehrwertsteuerpflege zur Verfügung.

Vorbelegung für neue Adressen

In der Vorbelegung der Adressen definieren Sie auf der Registerkarte Details > Adresse, welcher Eintrag beim Anlegen neuer Adressen im Feld Vorgabesteuersatz voreingestellt ist. Passen Sie die Vorbelegung ggf. an.


4. Steuersatz für neue LV vorbelegen

Beim Anlegen neuer LV ist der MwSt.-Satz voreingestellt, der im Programmparameter 60.10.160 hinterlegt ist, wenn zum Auftraggeber kein anderer Vorgabesteuersatz definiert ist.

Möchten Sie, dass der neue Steuersatz verwendet wird, passen Sie den Programmparameter 60.10.160 entsprechend an.


5. Steuerwechsel bei laufenden Bauvorhaben

Schreiben Sie nach Möglichkeit eine Teilschlussrechnung. Beachten Sie hierbei die steuerlichen Regelungen für Teilentgelte.

Der Film erläutert Ihnen die Neuerungen und Besonderheiten beim Steuerwechsel innerhalb von Abschlagsrechnungsketten.



Ausweisung der Steuerdifferenz auf TSR/SR
Auf Teilschluss- und Schlussrechnungen steuern Sie im Druckmenü über die Option Steuerwechsel im Detail ausweisen wie die Steuerdifferenz aus vorherigen Abschlagsrechnungen im Band Berechnung Wertzuwachs dargestellt wird:

in einer separaten Zeile ausweisenin die Ausweisung der MwSt. des Wertzuwachses einrechnen



zeitliche Abgrenzung
Zur klaren Abgrenzung und Vermeidung späterer Missverständnisse sollten bei Juni-Rechnungen Belegdatum, Buchungsdatum und Leistungszeitraum im Juni liegen, bei Juli-Rechnungen im Juli.