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fällige/nicht fällige Mehrwertsteuer

Beschreibung

Abschlagsrechnungen eines Bauvorhabens können wahlweise mit fälliger oder mit nicht fälliger Mehrwertsteuer abgerechnet werden.

Klären Sie in jedem Fall vorher mit Ihrem Steuerberater und dem zuständigen Finanzamt ab, welches Besteuerungsverfahren für Sie Anwendung findet.

Anwendung

Für Abschlagsrechnungen steht im Rechnungsdruck auf der Registerkarte Einstellungen die Option Mehrwertsteuer ist fällig zur Verfügung. Aktivieren Sie die Option, um die aus dem Rechnungsbetrag resultierende Steuer direkt an das MwSt.-Konto der Finanzbuchhaltung zu übergeben.

Im Programmparameter Vorgabe Steuerfälligkeit legen Sie fest, wie die Option vorbelegt wird.

Weitere Schritte

Registerkarte Einstellungen