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Arbeitskosten ausweisen

Beschreibung

Für Privatkunden besteht die Möglichkeit, gemäß §35a EStG die Arbeitskosten (u.a. Arbeitslohn, Anfahrt, Verbrauchsmaterialien, Gerätestunden) haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Firmenkunden von Werkstätten für behinderte Menschen können gemäß §140 SGB IX die Arbeitskosten teilweise auf die zu leistenden Ausgleichsabgaben anrechnen.

  • Sie legen fest, welche Preisanteile auf LV-Ausdrucken und Rechnung/Gutschrift als begünstigter Anteil (Arbeitskosten) ausgewiesen werden.
  • Die Arbeitskosten werden mit den eingestellten Zuschlagssätzen und ggf. Skonto ausgewiesen.

Preisanteile zuordnen

Die Zuordnung der internen Preisanteile zu den Preisanteilen für die Arbeitskosten erfolgt in den LV-Grunddaten. Auf der Registerkarte Preisanteile in der Spalte für Summe Arbeitskosten verwenden setzen Sie bei den Preisanteilen ein , aus denen für dieses LV die Summe der Arbeitskosten gebildet wird.

Ist zu einer Position keine Aufteilung in Preisanteile vorhanden, wird für die Arbeitskosten der gesamte Einheitspreis als begünstigter Anteil dargestellt.


Positionen zuordnen

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, einzelne Positionen nicht in die Summe des begünstigten Anteils einzurechnen. Das ist wichtig, da gemäß §35 EStG z.B. Schneeräumungen, die auf öffentlichen Flächen ausgeführt werden, nicht abzugsfähig sind.

Setzen Sie dazu in den LV-Grunddaten die Option Berechnung Arbeitskosten auf Positionsebene steuern aktiv .


Anschließend entscheiden Sie für jede Position, ob diese für die Arbeitskosten berücksichtigt wird oder nicht. Aktivieren Sie dazu zur Position auf der Registerkarte Position die Option Position bei der Berechnung der Arbeitskosten berücksichtigen.

Bei Ausgabe der Arbeitskosten auf dem Ausdruck werden bei Verwenden der Option Preisanteile nur zu den Positionen die Preisanteile gedruckt, die für die Berechnung der Arbeitskosten berücksichtigt werden. So kann auf dem Ausdruck nachvollzogen werden, aus welchen Positionen die Arbeitskosten zusammengesetzt sind.


Arbeitskosten drucken

Um im Ausdruck die Arbeitskosten auszuweisen, aktivieren Sie im Druckmenü für die LV-Ausdrucke bzw. Rechnung/Gutschrift auf der Registerkarte Einstellungen die Option Summe Arbeitskosten wie Adresseinstellungen.

Beispiel: Rechnungsdruck

  • Ob die Arbeitskosten in brutto oder in netto ausgewiesen werden, legen Sie für den Auftraggeber im Adress-Manager fest.
  • Wenn zu dem Auftraggeber i.d.R. keine Arbeitskosten ausgewiesen werden sollen, wählen Sie im Adress-Manager zum Auftraggeber für das Feld Arbeitskosten den Eintrag nicht drucken, so dass im Druckmenü die Option standardmäßig deaktiviert ist.
  • Bei LVs, die mit einem Steuersatz 0,00% nach §13b UStG erstellt sind, werden auf den LV-Ausdrucken und Rechnungen die Arbeitskosten immer in netto ausgewiesen.

Beispielausdrucke:
Angebot mit Ausweisung in brutto


Angebot mit Ausweisung in netto


Rechnung mit Ausweisung in brutto


Rechnung mit Ausweisung in netto

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