Zur Kontrolle der Leistungen für den Bauherrn müssen alle Mengen in einem lückenlosen und nachvollziehbaren Mengennachweis aufgeführt sein.
Der Mengennachweis muss vollständig, nachprüfbar und erschöpfend angefertigt werden.
Ohne einen Mengennachweis ist eine Rechnung (falls nicht ausdrücklich als Pauschal oder nachweislos vereinbart) nicht durch den Bauherrn prüfbar und damit nicht fällig.
Aufgeführt sind die auszuführende Firma, das Projekt mit dem dazu gehörenden Leistungsverzeichnis und der Nachweis über sämtliche Mengen und Massen mit Mengenangaben aus jeder einzelnen Position.
Bei Pauschalaufträgen entfällt der Massennachweis.
Kategorie: Abrechnung
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