Zahlungen von Abschlagsrechnungen (Abschlagszahlungen) sollen den Auftragnehmer für den Aufwand der bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ausgeführten Teil- und Vorleistungen entschädigen.
Abrechnungsgrundlage sind ein nach Betragskürzung (Pflanzenausfall) veränderter Mengennachweis sowie Taglohnrapporte.
Kategorie: Abrechnung
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