Zahlungen von Abschlagsrechnungen (Abschlagszahlungen) sollen den Auftragnehmer für den Aufwand der bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ausgeführten Teil- und Vorleistungen entschädigen.
Angabe der erbrachten Leistung mit Datum, Beleg, Fälligkeiten und der offenen Summe.
Abschlagszahlungen haben keinen Einfluss auf die Mängelhaftung und Gewährleistung des Unternehmers und gelten nicht als Abnahme der durch ihn abgerechneten Teilleistungen.
Der Rechnungsbetrag von Abschlagsrechnungen enthält keine Umsatzsteuer.
Kategorie: Abrechnung
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