Die Herstellkosten sind die Einzelkosten der Teilleistung (EKT) zuzüglich der Baustellengemeinkosten (BGK) (BGK). Sie bilden die variablen Kosten einer Leistung.
Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten werden nicht zu den Herstellkosten gezählt, sie gehören zu den Selbstkosten.
Kosten- und Leistungsrechnung,Kalkulationsverfahren
Selbstkosten, Deckungsbeitragsrechnung
PB