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GoBD

Beschreibung

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Die GoBD werden vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt und fortgeschrieben und lösen die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) ab.

In den GoBD ist unter anderem geregelt, dass und in welcher Form digitale Daten der Betriebsprüfung zur Verfügung gestellt werden müssen.

Ab der BUSINESS Version 2017 bietet die DATAflor AG mit dem GoBD-Export eine zertifizierte Exportschnittstelle an, die zur digitalen Betriebsprüfung genutzt werden kann. Der Beschreibungsstandard des Finanzministeriums wird dabei technisch konform exportiert und kann von dem Prüfenden importiert werden. gobd-export-zertifikat_dataflorag.pdf